Zeigt, was euch bewegt
Je nachdem, was ihr als Initiative oder Verein macht, lohnt es auch, sich mit Corporate Volunteering näher zu befassen. Beim Corporate Volunteering stellt ein Unternehmen seine Arbeitskraft zur Verfügung – sprich, die Mitarbeiter:innen helfen euch dabei, eine Aufgabe zu bewältigen. Das kann z.B. bei einer Zero-Waste-Gruppe die Mithilfe bei einem Clean-up sein oder bei einer foodsharing-Gruppe die Unterstützung beim Bau eines Fairteilers oder bei einer Lebensmittel-Abholung. Aber auch Initiativen, die andere Aktionsformen verfolgen, können Corporate Volunteering anbieten, beispielsweise wenn ein neuer Raum für ein Repair Café hergerichtet werden muss oder ein Gemeinschaftsgarten neue Hochbeete bauen möchte. Achtet nur in jedem Fall darauf, dass das Unternehmen auch zu euren Werten passt und die Anfrage nicht aus Marketingabsichten ("Greenwashing") getätigt wird.
Was ist Greenwashing?
Als "Greenwashing" bezeichnet man den Versuch von Unternehmen, durch strategische Projekte und / oder Partnerschaften mit Organisationen aus dem ökologisch-nachhaltigen Bereich von sich selbst ein umweltfreundliches Bild zu erzeugen, obwohl sie selbst nicht nachhaltig handeln. Verbraucher:innen wird durch Greenwashing das Gefühl vermittelt, durch den Kauf von Produkten dieses Unternehmens selbst etwas Gutes zu tun.
Gemeinsam ans Ziel
Eine weitere Idee zur Zusammenarbeit mit Unternehmen ist der (gemeinsame) Aufbau eines Angebots aus dem Spektrum der Initiative – etwa das Einrichten einer Givebox oder das Anlegen eines Gemüsebeetes auf dem Firmengelände. Im Gegensatz zum Corporate Volunteering ist diese Art der Zusammenarbeit eher auf der internen Ebene des Unternehmens verortet, kann sich aber natürlich aus einer Corporate Volunteering-Einsatz ergeben. Eure Möglichkeiten hängen dabei einerseits davon ab, was das Unternehmen euch bieten kann und was sinnvoll wäre. Auf der anderen Seite ist es auch wichtig, gut abzuwägen, was ihr als Initiative selbst noch schaffen könnt. So ist es natürlich weitaus aufwendiger für euch, wenn ihr z.B. eine Givebox in der Empfangshalle eines Unternehmens betreibt und diese pflegen müsst, als wenn ihr dem Unternehmen Starthilfe gebt und zeigt, wie es selbst eine Box aufbaut und instand hält. Macht euch daher zu den folgenden Punkten Überlegungen:
- Was wäre eine sinnvolle Ergänzung für euch als Initiative?
- Was könnt ihr in welcher Frequenz und wie lange schaffen – und wie involviert möchtet ihr überhaupt sein?
- Wie könnte das Unternehmen davon profitieren?
- Wer kann sich mittel- bis langfristig um das Projekt kümmern?
Geld und Sachleistungen: Hier müsst ihr aufpassen!
Natürlich gibt es auch Kooperationen, in deren Rahmen ihr als Initiative beispielsweise Geld oder Sachgüter von Unternehmen erhalten könnt. Ganz wichtig sind hierbei zwei Dinge:
- Die Rechtsform eurer Initiative
- Ob es sich um Sponsoring oder eine Spende handelt
Vereinfacht gesagt gilt das Folgende: Gemeinnützige Körperschaften können Spenden akzeptieren, Privatpersonen hingegen nicht (§§ 52 bis 54 Abgabenordnung). Habt ihr eure Initiative nicht als gemeinnützig eintragen lassen, beispielsweise als gemeinnützigen Verein, gemeinnützige Stiftung oder gemeinnützige Unternehmergesellschaft, könnt ihr auch keine Spenden einsammeln bzw. Spendenquittungen ausstellen. Mehr zum Thema Rechtsform findet ihr auch in diesem Artikel.
Der Unterschied zwischen einer Spende und Sponsoring ist recht einfach: ein:e Spender:in erwartet keine Gegenleistung, Sponsoring hingegen ist eine Art Tauschhandel. Wenn also ein Unternehmen euch Geld- oder Sachleistungen zukommen lässt und dafür erwartet, dass ihr das Firmenlogo auf eurer Website abbildet, erhaltet ihr keine Spende, sondern ein Sponsoring. Beim Sponsoring gibt es dann auch keine Zuwendungsbescheinigung für das Unternehmen, sondern eine Rechnung. Hier wird es dann auch steuerlich relevant. Sponsoring-Aktivitäten sind bei Vereinen dem "wirtschaftlichen Zweckbetrieb" zuzurechnen, folglich fallen Körperschafts- und Gewerbesteuer an, wenn die Einnahmen (inkl. Umsatzsteuer) insgesamt mehr als 35.000 Euro betragen (§ 64 Abgabenordnung). Ihr solltet hierbei auch auf einen detaillierten Sponsoren-Vertrag bestehen. Spenden hingegen fördern den "ideellen Zweckbetrieb" und ihr könnt diese einsetzen, wofür ihr möchtet.