Das Wichtigste in Kürze
- Der Verein – als freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Personen – ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für gemeinnützige Initiativen.
- Der Verein bietet sich insbesondere dann an, wenn die Beteiligung eines größeren Personenkreises – als Engagierte, Förderer oder Geförderte – gewünscht und von einer positiven Mitgliederentwicklung auszugehen ist.
- Die Mitglieder machen den Verein aus – ein Wechsel der Mitglieder bedeutet aber nicht, dass dadurch auch der Verein aufgelöst wird.
- Vereine können eingetragen werden und damit in vollem Umfang rechtsfähig sein. Die Rechtsfähigkeit ist indes keine Voraussetzung, um als gemeinnützig anerkannt zu sein.
- Ein Verein lässt sich schnell und kostengünstig gründen: Es muss lediglich von den Gründer:innen eine Satzung beschlossen und der Verein gegebenenfalls ins Vereinsregister eingetragen werden.
- Schon zwei Personen können einen nicht eingetragenen Verein gründen; soll der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden, sind sieben Gründungsmitglieder erforderlich.
- Der Verein hat mindestens zwei Organe: Die Versammlung der Mitglieder entscheidet über alle grundlegenden Belange; der Vorstand ist für die Geschäftsführung und Vertretung des Vereins zuständig.
- Hauptfinanzierungsquelle vieler Vereine sind regelmäßig die Beiträge ihrer Mitglieder. Sie erlauben eine recht stabile Finanzplanung.
- Die Satzung des Vereins lässt sich bei Bedarf recht flexibel anpassen. Zuständig ist die Mitgliederversammlung.
FAQ
- Wie entsteht der Verein?
nicht eingetragener Verein:
Entwurf und Beschluss der Gründer:innen über die Satzung
eingetragener Verein (e. V.):
- Entwurf und Beschluss der Gründer:innen über die Satzung
- notarielle Beurkundung der Anmeldung der Satzung und des Protokolls der Gründungsversammlung
- Eintragung in das Vereinsregister
- Welche Mindestausstattung ist erforderlich?
nicht eingetragener Verein:
- kein Kapital
- mindestens zwei Gründungsmitglieder
eingetragener Verein (e. V.):
- kein Kapital
- mindestens sieben Gründungsmitglieder
- Kann der Verein gemeinnützig sein?
Ja, wenn die Satzung und tatsächliche Geschäftsführung die Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen und zum Beispiel den gemeinnützigen Zweck der Förderung des Klimaschutzes verfolgen.
- Wie sieht der Spendenabzug (wenn als gemeinnützig anerkannt) aus?
- 20 % der Einkünfte können bei der Veranlagung zur Einkommensteuer pro Jahr als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.
- Der Sonderausgabenabzug gilt auch für Mitgliedsbeiträge.
- Welche notwendigen Organe hat der Verein?
- Mitgliederversammlung (Mitgliederzahl grundsätzlich unbegrenzt)
- Vorstand (eine oder mehrere Personen)
- Wie sieht das typische Aktionsfeld eines Vereins aus?
Aktivitäten mit und/oder für Mitglieder
- Wie werden Entscheidungen getroffen?
- Mitgliederdemokratie; meist hat jedes Mitglied eine Stimme
- Der Verein ist vom wechselnden Willen seiner Mitglieder abhängig.
- Wie flexibel kann der Verein agieren?
- Für wichtige (Grundsatz-)Entscheidungen ist regelmäßig eine Mitgliederversammlung einzuberufen.
- Operative Entscheidungen werden durch die Geschäftsführung getroffen.
- Wie komme ich an eine korrekte Vereinssatzung?
Mit unserem Online-Tool schnell eine individuelle Satzung für Verein oder Initiative erstellen!
- Kann die Satzung des Vereins angepasst werden?
Ja, durch Entscheidung der Mitgliederversammlung.
- Wie beständig ist der Verein?
- Der Bestand des Vereins ist vom Mitgliederwechsel unabhängig; auch ein vollständiger Mitgliederwechsel ist grundsätzlich zulässig.
- Der Zweck des Vereins überdauert die Einzelpersönlichkeit der Mitglieder.
- Wie erfolgt die Kontrolle im Verein?
Der Vorstand als gesetzlicher Vertreter wird von der Mitgliederversammlung oder einem anderen dazu berufenen Organ kontrolliert.
- Wie finanziert sich der Verein?
- stabile Einnahmen über Mitgliederbeiträge
- weitere Fundraising-Potenziale über Mitgliederbindung
- Beantragung von (öffentlichen) Fördergeldern
Weiteres Infomaterial stellen wir euch gerne auf Anfrage zur Verfügung. Bitte wendet euch hierfür an initiativen@verbraucherzentrale.nrw.