Der eingetragene oder der nicht rechtsfähige Verein

Die Organisationsform des Vereins bietet sich für Verbraucherinitiativen, Interessengemeinschaften und soziale Netzwerke an. Der Verein ist der klassische Zusammenschluss von Menschen, die sich gemeinsam einer Aufgabe widmen.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verein – als freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Personen – ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für gemeinnützige Initiativen.
  • Der Verein bietet sich insbesondere dann an, wenn die Beteiligung eines größeren Personenkreises – als Engagierte, Förderer oder Geförderte – gewünscht und von einer positiven Mitgliederentwicklung auszugehen ist.
  • Die Mitglieder machen den Verein aus – ein Wechsel der Mitglieder bedeutet aber nicht, dass dadurch auch der Verein aufgelöst wird.
  • Vereine können eingetragen werden und damit in vollem Umfang rechtsfähig sein. Die Rechtsfähigkeit ist indes keine Voraussetzung, um als gemeinnützig anerkannt zu sein.
  • Ein Verein lässt sich schnell und kostengünstig gründen: Es muss lediglich von den Gründer:innen eine Satzung beschlossen und der Verein gegebenenfalls ins Vereinsregister eingetragen werden.
  • Schon zwei Personen können einen nicht eingetragenen Verein gründen; soll der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden, sind sieben Gründungsmitglieder erforderlich.
  • Der Verein hat mindestens zwei Organe: Die Versammlung der Mitglieder entscheidet über alle grundlegenden Belange; der Vorstand ist für die Geschäftsführung und Vertretung des Vereins zuständig.
  • Hauptfinanzierungsquelle vieler Vereine sind regelmäßig die Beiträge ihrer Mitglieder. Sie erlauben eine recht stabile Finanzplanung.
  • Die Satzung des Vereins lässt sich bei Bedarf recht flexibel anpassen. Zuständig ist die Mitgliederversammlung.

FAQ

Wie entsteht der Verein?

nicht eingetragener Verein:

Entwurf und Beschluss der Gründer:innen über die Satzung

eingetragener Verein (e. V.):

  • Entwurf und Beschluss der Gründer:innen über die Satzung
  • notarielle Beurkundung der Anmeldung der Satzung und des Protokolls der Gründungsversammlung
  • Eintragung in das Vereinsregister
Welche Mindestausstattung ist erforderlich?

nicht eingetragener Verein:

  • kein Kapital
  • mindestens zwei Gründungsmitglieder

eingetragener Verein (e. V.):

  • kein Kapital
  • mindestens sieben Gründungsmitglieder
Kann der Verein gemeinnützig sein?

Ja, wenn die Satzung und tatsächliche Geschäftsführung die Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen und zum Beispiel den gemeinnützigen Zweck der Förderung des Klimaschutzes verfolgen.

Wie sieht der Spendenabzug (wenn als gemeinnützig anerkannt) aus?
  • 20 % der Einkünfte können bei der Veranlagung zur Einkommensteuer pro Jahr als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.
  • Der Sonderausgabenabzug gilt auch für Mitgliedsbeiträge.
Welche notwendigen Organe hat der Verein?
  • Mitgliederversammlung (Mitgliederzahl grundsätzlich unbegrenzt)
  • Vorstand (eine oder mehrere Personen)
Wie sieht das typische Aktionsfeld eines Vereins aus?

Aktivitäten mit und/oder für Mitglieder

Wie werden Entscheidungen getroffen?
  • Mitgliederdemokratie; meist hat jedes Mitglied eine Stimme
  • Der Verein ist vom wechselnden Willen seiner Mitglieder abhängig.
Wie flexibel kann der Verein agieren?
  • Für wichtige (Grundsatz-)Entscheidungen ist regelmäßig eine Mitgliederversammlung einzuberufen.
  • Operative Entscheidungen werden durch die Geschäftsführung getroffen.
Wie komme ich an eine korrekte Vereinssatzung?

Mit unserem Online-Tool schnell eine individuelle Satzung für Verein oder Initiative erstellen!

Kann die Satzung des Vereins angepasst werden?

Ja, durch Entscheidung der Mitgliederversammlung.

Wie beständig ist der Verein?
  • Der Bestand des Vereins ist vom Mitgliederwechsel unabhängig; auch ein vollständiger Mitgliederwechsel ist grundsätzlich zulässig.
  • Der Zweck des Vereins überdauert die Einzelpersönlichkeit der Mitglieder.
Wie erfolgt die Kontrolle im Verein?

Der Vorstand als gesetzlicher Vertreter wird von der Mitgliederversammlung oder einem anderen dazu berufenen Organ kontrolliert.

Wie finanziert sich der Verein?
  • stabile Einnahmen über Mitgliederbeiträge
  • weitere Fundraising-Potenziale über Mitgliederbindung
  • Beantragung von (öffentlichen) Fördergeldern

Weiteres Infomaterial stellen wir euch gerne auf Anfrage zur Verfügung. Bitte wendet euch hierfür an initiativen@verbraucherzentrale.nrw.

 

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