Genossenschaften wurden in Deutschland vor allem im 19. Jahrhundert als wirtschaftliche Selbsthilfeorganisationen insbesondere im Handwerk und in der Landwirtschaft gegründet; heute treten sie häufig auch im Zusammenhang mit Banken und dem Wohnungsbau, aber auch mit Leser:innen und Stromkund:innen in Erscheinung. Ihnen geht es etwa darum, die Existenz ihrer Zeitung zu sichern, gemeinsam saubere Energie herzustellen oder sich mit gesunden, regionalen Nahrungsmitteln zu versorgen.
Genossenschaften finden sich damit oft in Lebensbereichen, die gewissen kommerziell geprägten Regeln folgen, bei denen aber die Chance für Verbraucher:innen genutzt wird, sich mehr oder weniger aus Abhängigkeiten zu befreien, wie etwa in den Bereichen Strom, Wasser, Lebensmittel, und Verkehr. Es gilt das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Genossenschaft ist eine Mischung aus Verein und Kapitalgesellschaft. Mitglied wird man durch den Kauf von Genossenschaftsanteilen (Geschäftsanteilen); wie der Verein zielt die Genossenschaft in der Regel darauf ab, viele Mitglieder (Genoss:innen) zu haben.
- Die Mitglieder machen die Genossenschaft aus – ein Wechsel der Mitglieder bedeutet aber nicht, dass dadurch auch die Genossenschaft aufgelöst wird.
- Genossenschaften können eingetragen werden und damit in vollem Umfang rechtsfähig sein.
- Die Genossenschaft muss aus mindestens drei Gründer:innen bestehen, eine Satzung beschließen und sich gegebenenfalls zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden. Vor der Anmeldung zur Eintragung in das Register muss die Genossenschaft jedoch noch einem genossenschaftlichen Prüfungsverband beitreten, der prüft, ob die Genossenschaft zugelassen werden kann.
- Eine Genossenschaft hat drei Organe: Die Generalversammlung beschließt über alle grundlegenden Belange; der Vorstand ist für die operative Umsetzung der Zwecke und die Vertretung der Genossenschaft verantwortlich; der Aufsichtsrat dient der internen Kontrolle des Vorstands.
- Die Genossenschaft wird mindestens alle zwei Jahre zusätzlich vom genossenschaftlichen Prüfungsverband geprüft, in dem sie Mitglied ist.
- Die Haftung der Mitglieder ist auf das Vermögen der Genossenschaft beschränkt. Eine darüber hinausgehende Haftung mit dem Privatvermögen kann in der Satzung ausgeschlossen werden.
- Hauptfinanzierungsquelle der meisten Genossenschaften sind die Erträge aus dem Betrieb und der Anlage des Genossenschaftsvermögens.
- Die Satzung der Genossenschaft lässt sich bei Bedarf recht flexibel anpassen. Entsprechende Beschlüsse fällt die Generalversammlung.
FAQ
- Wie entsteht die Genossenschaft?
- Entwurf und Beschluss der Satzung durch die Gründer:innen
- Beitritt zu einem Prüfungsverband
- Eintragung in das Genossenschaftsregister
- Welche Mindestausstattung ist erforderlich?
- mindestens drei Gründer:innen
- Geschäftsanteil
- Kann die Genossenschaft gemeinnützig sein?
Ja, wenn die Satzung und tatsächliche Geschäftsführung die Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen und zum Beispiel den gemeinnützigen Zweck der Förderung des Klimaschutzes verfolgen.
- Wie sieht der Spendenabzug (wenn als gemeinnützig anerkannt) aus?
- 20 % der Einkünfte können bei der Veranlagung zur Einkommensteuer pro Jahr als Sonderausgaben steuermindernd gelten gemacht werden.
- Wird auf die Rückzahlung des Geschäftsguthabens verzichtet, kann auch dieses als Spenden einkommensteuermindernd geltend gemacht werden.
- Welche Organe hat die Genossenschaft?
- Generalversammlung (Mitgliederzahl grundsätzlich unbegrenzt), ggf. bei sehr großen Genossenschaften als Vertreterversammlung organisiert.
- Vorstand (mind. zwei Personen, ausschließlich Mitglieder).
- gegebenenfalls Aufsichtsrat (mind. drei Personen, ausschließlich Mitglieder).
- Wie sieht das typische Aktionsfeld einer Genossenschaft aus?
- Förderung der wirtschaftlichen Tätigkeiten, sozialen und kulturellen Belange der Mitglieder.
- Förderung der Mitglieder nach dem Prinzip der Selbsthilfe.
- Wie werden Entscheidungen getroffen?
- Mitgliederdemokratie; jedes Mitglied hat eine Stimme.
- Die Genossenschaft ist vom wechselnden Willen seiner Mitglieder abhängig.
- Wie flexibel kann die Genossenschaft agieren?
- Für wichtige (Grundsatz-)Entscheidungen ist regelmäßig eine Generalversammlung einzuberufen.
- Operative Entscheidungen werden durch den Vorstand getroffen.
- Kann die Satzung der Genossenschaft angepasst werden?
Ja, durch Entscheidung der Generalversammlung.
- Wie beständig ist die Genossenschaft?
- Der Bestand der Genossenschaft ist vom Mitgliederwechsel unabhängig; auch ein vollständiger Mitgliederwechsel ist grundsätzlich zulässig.
- Der Zweck der Genossenschaft überdauert die Einzelpersönlichkeit der Mitglieder.
- Wie erfolgt die Kontrolle in der Genossenschaft?
Der Vorstand als gesetzlicher Vertreter wird von der Generalversammlung bzw. dem Aufsichtsrat und einem Prüfungsverband kontrolliert.
- Wie finanziert sich die Genossenschaft?
Hauptfinanzierungsquelle sind die Erträge aus dem Geschäftsbetrieb.
Weiteres Infomaterial stellen wir euch gerne auf Anfrage zur Verfügung. Bitte wendet euch hierfür an initiativen@verbraucherzentrale.nrw.