Rechtsformen im Überblick

Welche Rechtsform ist die richtige? Behaltet mit uns den Überblick im Rechtsform-Dschungel.

Ob Repair-Café oder Urban-Gardening-Gruppe – Initiativen von Verbraucher:innen für Verbraucher:innen starten oft als eher lose Zusammenschlüsse. Soll etwa eine Fläche gemietet, ein Grundstück gepachtet oder sollen öffentliche Zuschüsse beantragt und Spenden gewonnen werden, wird es dann jedoch verbindlicher.

On

Grafik: Ein ratloser MenschGibt sich eine Verbraucherinitiative keine Verfassung und damit keine bestimmte Rechtsform, gilt sie kraft Gesetzes als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: BGB-Gesellschaft oder GbR) – mit Folgen: Eine GbR kann – selbst wenn sie gemeinnützige Zwecke verfolgt – vom Finanzamt nicht als gemeinnützig anerkannt werden.

Bloße Initiativen profitieren demnach nicht von den Steuerbefreiungen, die Körperschaften eingeräumt werden, die als gemeinnützig anerkannt sind. Es gelten auch keine Haftungsprivilegien: In einem Schadensfall der Gesellschaft haften alle Mitglieder gemeinsam mit ihrem Privatvermögen.

Auf den folgenden Seiten werden verschiedene Rechtsformen, die sich für Verbraucherinitiativen anbieten, vorgestellt. So könnt ihr deren Vor- und Nachteile leicht miteinander vergleichen.

Diese Seite befasst sich zunächst mit grundsätzlichen Fragen, die unabhängig von der Wahl der Rechtsform relevant sind, und eine erste Orientierung geben sollen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbraucherinitiativen können unterschiedliche Rechtsformen haben. Damit sind verschiedene Vor- und Nachteile verbunden, die gegeneinander abzuwägen sind.
  • Die Verbraucherinitiative muss keine eigene juristische Person werden. Die Rechtsfähigkeit hat indes einige Vorteile.
  • Auch Verbraucherinitiativen – egal welcher Rechtsform – müssen die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes einhalten.
  • Alle aufgeführten Rechtsformen, bis auf die GbR, können auch als gemeinnützig anerkannt werden. So wird zum Beispiel aus einer GmbH eine gemeinnützige GmbH (gGmbH). Für gemeinnützige Organisationen gelten nach dem Gemeinnützigkeitsrecht verschiedene steuerliche Vorteile. Gleichzeitig müssen sie aber auch besondere Regeln beachten. Mit der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts (2021) zählt zu den gemeinnützigen Zwecken explizit nun auch die Förderung des Klimaschutzes.
  • Wer sich als Bürger:in gemeinnützig engagiert, kann dennoch für (Personen-, Sach- oder Vermögens-)Schäden in Anspruch genommen werden.
  • Ob eine gesetzliche Versicherung greift, hängt vom Einzelfall ab. Bestimmte Risiken des freiwilligen Engagements sollten gegebenenfalls privat versichert werden.

Mögliche Organisationsformen für Verbraucherinitiativen

Welche Rechtsform für das jeweilige Anliegen die richtige ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Denkbar sind: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der eingetragene oder der nicht rechtsfähige Verein, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bzw. Unternehmergesellschaft (UG), die Genossenschaft und die rechtsfähige oder die nicht rechtsfähige Stiftung.

Weiteres Infomaterial stellen wir euch gerne auf Anfrage zur Verfügung. Bitte wendet euch hierfür an initiativen@verbraucherzentrale.nrw.

Ratgeber-Tipps

Vereinsrecht und Ehrenamt
Der Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt“ der Verbraucherzentrale gibt einen Überblick über mögliche Rechtsformen und…

 

Auch hier zu finden:Logo Gemeinschaftswerk

 

Gefördert durch:Logo NRW-Verkehrsministerium